Die EU-Entwaldungsverordnung (Verordnung 2023/1115) verpflichtet Lieferanten von sieben Rohstoffen nachzuweisen, dass ihre Produkte nicht von entwaldeten Flächen stammen. verified.supply erfasst diesen Nachweis einmal und liefert ihn an jeden Kunden, der danach fragt.
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Was die EUDR von Ihnen verlangt
Die EUDR gilt für Unternehmen, die Rindfleisch, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja oder Holz — oder abgeleitete Produkte wie Leder, Schokolade, Möbel und Papier — auf dem EU-Markt in Verkehr bringen. Holzverarbeiter, Möbelhersteller oder Lebensmittelproduzent? Dann gilt sie für Sie. Der Assistent beginnt mit einer Branchenprüfung, die das automatisch bestimmt.
GPS-Koordinaten der Parzellen, auf denen Ihre Rohstoffe geerntet wurden, den Nachweis, dass diese Parzellen nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet wurden, und eine Sorgfaltserklärung (DDS). Für kleine und Kleinstunternehmen gilt ein vereinfachtes Verfahren: Eine einmalige Erklärung je Rohstoff genügt manchmal.
Ihr CSRD-pflichtiger Kunde muss über sein vorgelagertes Entwaldungsrisiko berichten. Er benötigt die von Ihnen verwendeten Rohstoffe, das Herkunftsland und Ihre entwaldungsfreie Erklärung mit Nachweis — verified.supply speichert diese Daten strukturiert und liefert sie bei einer Kundenanfrage automatisch.
Große und mittlere Marktteilnehmer müssen dann ihre erste Sorgfaltserklärung einreichen können. Kleine und Kleinstunternehmen haben bis zum 30. Juni 2027 Zeit. Wer jetzt die Herkunft seiner Rohstoffe erfasst, ist bereit, sobald das EU-Informationssystem live geht (voraussichtlich Q1 2027).
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