EUDR-Frist Dezember 2026: Sind Sie rechtzeitig?
30. Dezember 2026. Das ist die Frist, bis zu der große und mittlere Marktteilnehmer ihre ersten Sorgfaltserklärungen (DDS) nach der EU-Entwaldungsverordnung einreichen müssen. Das ist in weniger als einem Jahr.
Wer handeln muss
Unternehmen, die Rindfleisch, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja oder Holz — oder abgeleitete Produkte wie Schokolade, Leder, Möbel oder Papier — auf dem EU-Markt in Verkehr bringen oder aus der EU exportieren.
Was jetzt schon geschehen muss
Erfassen Sie, welche Rohstoffe in Ihren Produkten enthalten sind. Fordern Sie bei Ihren Lieferanten die GPS-Koordinaten der Produktionsflächen an. Prüfen Sie, ob diese Flächen nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden (über Global Forest Watch oder gleichwertige Tools).
Was nicht von Ihnen verlangt wird
Kleine und Kleinstmarktteilnehmer (weniger als 50 Mitarbeitende, weniger als 10 Millionen Euro Umsatz) haben bis zum 30. Juni 2027 Zeit und ein vereinfachtes Verfahren. Eine einmalige Erklärung je Rohstoff kann in vielen Fällen genügen.
Wie verified.supply hilft
Das EUDR-Modul beginnt mit einer Scope-Prüfung: Gilt es für Sie oder nicht? Wenn ja, erfassen Sie je Rohstoff die Herkunft und die Erklärungen in Ihrem Profil — bereit für die Einreichung Ihrer DDS, sobald das EU-Informationssystem verfügbar ist (erwartet im ersten Quartal 2027).
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