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30. Juni 20266 min Lesezeit

EU Omnibus: dürfen Sie einen Nachhaltigkeitsfragebogen eines Kunden ablehnen?

Viele KMU-Lieferanten haben inzwischen bereits einmal einen langen, unternehmensspezifischen Nachhaltigkeitsfragebogen von einem Kunden erhalten — manchmal dutzende Seiten, mit Fragen, die wenig mit dem eigenen Geschäft zu tun zu haben scheinen. Das EU-Omnibus-Vereinfachungspaket geht dieses Problem ausdrücklich mit einem neuen Begriff an: dem „value chain cap".

Was ist die EU-Omnibus-Vereinfachung?

Das Omnibus-Paket ist ein Bündel von Gesetzesänderungen der Europäischen Kommission, das die CSRD und verwandte Regulierung vereinfacht, nachdem Unternehmen — große wie kleine — den Berichtsaufwand als zu hoch bezeichnet hatten. Teil dieses Pakets ist ein ausdrücklicher Schutz für kleinere Wertschöpfungskettenpartner vor übermäßigen Datenanfragen ihrer großen, CSRD-pflichtigen Kunden.

Der „value chain cap": eine Grenze für zulässige Anfragen

Der value chain cap (wörtlich: „Wertschöpfungsketten-Obergrenze") legt fest, dass ein CSRD-pflichtiges Unternehmen von Lieferanten mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden grundsätzlich nicht mehr Informationen verlangen darf, als im VSME-Standard vorgesehen ist. Fordert ein Kunde dennoch zusätzliche, nicht-VSME-Informationen an, haben Sie als kleinerer Lieferant das Recht, dies abzulehnen, ohne gegen eine gesetzliche Verpflichtung zu verstoßen.

Bedeutet das, dass Sie nichts liefern müssen?

Nein — und diese Nuance ist wichtig. Der value chain cap gibt Ihnen das Recht, über VSME hinausgehende Anfragen abzulehnen, nicht das Recht, überhaupt nichts zu liefern. Ihr Kunde benötigt die Daten weiterhin für sein eigenes Scope-3-Reporting, und die Geschäftsbeziehung ändert sich nicht dadurch, dass es nun eine gesetzliche Obergrenze gibt. In der Praxis ist es für beide Seiten am einfachsten, einfach innerhalb des VSME-Standards zu bleiben: Der Kunde erhält genau die Daten, die er benötigt, und Sie müssen nie mehr liefern, als das gesetzliche Maximum erlaubt.

Praktischer Rat für Lieferanten

Erhalten Sie einen Fragebogen, der eindeutig über das VSME-Basismodul hinausgeht (zum Beispiel detaillierte Audits oder unternehmensspezifische KPIs außerhalb von B1–B7), dürfen Sie dies hinterfragen und gegebenenfalls auf den value chain cap verweisen. Bauen Sie stattdessen proaktiv ein VSME-Profil auf — etwa über verified.supply —, vermeiden Sie diese Diskussion vollständig: Sie liefern genau das gesetzliche Maximum, das von Ihnen verlangt werden darf, in einem Format, das jeder Kunde sofort nutzen kann.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der „value chain cap" unter EU Omnibus?
Der value chain cap ist eine Regel, die besagt, dass CSRD-pflichtige Unternehmen von Lieferanten mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden nicht mehr Nachhaltigkeitsinformationen verlangen dürfen, als im VSME-Standard vorgesehen ist.
Darf ich als KMU einen Nachhaltigkeitsfragebogen eines Kunden ablehnen?
Sie haben das Recht, zusätzliche Fragen abzulehnen, die über das VSME-Basismodul hinausgehen, sofern Sie weniger als 1.000 Mitarbeitende haben. Fragen innerhalb des VSME-Standards fallen nicht unter dieses Ablehnungsrecht.
Bedeutet der value chain cap, dass ich überhaupt keine Daten liefern muss?
Nein. Er gibt Ihnen das Recht, über den VSME-Standard hinausgehende Anfragen abzulehnen, nicht das Recht, nichts zu liefern. Ihr Kunde benötigt die VSME-Daten weiterhin für sein eigenes Scope-3-Reporting.
Ist es klüger, einfach ein VSME-Profil aufzubauen, statt Anfragen abzulehnen?
In den meisten Fällen ja. Ein VSME-Profil liefert genau die Daten, die gesetzlich maximal verlangt werden dürfen, in einem Standardformat, das jeder Kunde sofort nutzen kann — das vermeidet Diskussionen und hält die Geschäftsbeziehung reibungslos.

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